Informationen vom Busunternehmen VETTER

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

in Abstimmung mit unserem Aufgabenträger, dem Landkreis Anhalt-Bitterfeld, bitten wir darum die Schülerinnen und Schüler über die Vorgehensweise zur Fahrausweiskontrolle ab Freitag, 16.10.2020 entsprechend zu informieren.

 

Nachdem nunmehr alle gemeldeten Schülerinnen  und Schüler im System erfasst sind, die entsprechende Liste auf allen Fahrzeugen geladen wurde und wir erfolgreiche Tests auf den Fahrzeugen durchführen konnten, werden wir ab Freitag dem 16.10.2020 die Aussetzung der Fahrausweiskontrollen aufheben.

 

Auf allen Fahrzeugen, die im Landkreis Anhalt-Bitterfeld unterwegs sind, gibt es bei der Kartenprüfung (durch die Schülerinnen und Schüler auf dem Lesegerät aufzulegen) drei mögliche Anzeigen:

 

  1. Grüner Haken → alles in Ordnung, Karte & Schüler registriert
  2. Gelbes Fragezeichen → Karte konnte nicht gelesen werden
              1. Karte wurde nicht richtig aufgelegt → Vorgang wiederholen
              2. Karte bzw. der Chip hat einen Defekt → betreffende Fahrgäste werden befördert, jedoch dazu angehalten die Karte prüfen zu lassen (Schüler-RegioCard = Information an den Landkreis, Jugend-RegioCard à ABO-Verwaltung der Vetter Unternehmensgruppe)

 

  1. Rotes Kreuz = Karte nicht registriert → diese Karten sind nicht registriert
              1. betreffende Schülerin oder Schüler ist im Besitz einer Schüler-RegioCard obwohl > 10. Klasse (hierzu bitte die Tarifbestimmungen beachten)
              2. im Falle einer ungültigen Jugend-RegioCard → ABO → wurde die entsprechende Rechnung bezahlt? → bei einer Aussetzung der Zahlung wird die Karte gesperrt

Eine Beförderung (ausgenommen Grundschüler) erfolgt in einem solchen Fall nur, nach dem Erwerb eines Fahrscheins.

 

Noch einmal zur Information an die Schülerinnen und Schüler (verweisen Sie bitte auch auf unsere Homepage www.mein-bus.net )

 

Schüler-RegioCard:

  • die Schüler-RegioCard kann von Schülern der 1. bis 10. Klasse der allgemeinbildenden Schulen mit Wohnort im Landkreis Anhalt-Bitterfeld genutzt werden
  • die Schüler-RegioCard ist ein persönliches, nicht übertragbares Abonnement. Ein Nachweis für die Nutzungsberechtigung muss durch ein geeignetes Dokument (z.B. Schülerausweis) bei Kontrollen erbracht werden
  • die Schüler-RegioCard gilt für 12 Monate, also auch in den Ferien, in allen Zonen entsprechend Tarifzonenplan

Jugend-RegioCard

  • die Jugend-RegioCard kann von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen zwischen dem 6. und 25. Geburtstag genutzt werden und wird mit einer Laufzeit von 12 aufeinanderfolgenden Monaten angeboten
  • die Jugend-RegioCard ist ein persönliches, nicht übertragbares Abonnement. Ein Nachweis für die Nutzungsberechtigung muss durch ein geeignetes Dokument (z.B. Lichtbildausweis, Schülerausweis oder sonstigen Identitätsnachweis) bei Kontrollen erbracht werden
  • die Jugend-RegioCard gilt in allen Zonen entsprechend Tarifzonenplan

 

Wir bitten ausdrücklich um eine Information an alle Schülerinnen und Schüler, bei der täglichen Nutzung des ÖPNV die entsprechende Karte mitzuführen und bereit zu halten. Nur so kann ein schnelles und fehlerfreies Kontrollieren der Karten erfolgen. Mit dem Erwerb eines Fahrscheins (unabhängig davon ob Einzelfahrschein oder ABO Karte) geht der Fahrgast einen Beförderungsvertrag mit dem Verkehrsunternehmen ein. Somit besteht auch ein Versicherungsschutz. Kann ein Fahrgast den Preis für einen Fahrschein nicht bezahlen oder hat keine gültige ABO Karte dabei, so kann er in der Folge auf Grund des fehlenden Versicherungsschutzes nicht befördert werden und wird von dieser ausgeschlossen. Bitte tragen Sie diese Information an die Schülerinnen und Schüler heran. Wir werden Grundschüler auf Grund einer fehlenden Karte freilich nicht von der Beförderung ausschließen, mit entsprechenden Hinweisen muss jedoch gerechnet werden.

Wir bedanken uns vorab für Ihre Unterstützung.

 

 

 

Mit freundlichen Grüßen

Yours faithfully

 

VETTER

 

 




Datenschutzerklärung